Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsanschrift:

Firma Systemservice Schad
Inhaber und Vertretungsberechtigte Person Herr Dieter Schad
Ettigweg 35
07381 Pößneck

 

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehungen von Systemservice Schad mit Ihren Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle zwischen Kunden und Systemservice Schad vereinbarten Lieferungen, Leistungen und Angebote, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

1.2 Ohne erneuten Hinweis, gelten diese AGB gegenüber Unternehmern auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Geltung und werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters Vertragsbestandteil. Vorstehendes gilt auch, wenn Systemservice Schad in Kenntnis von entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Kunden seine Leistungen ohne vorherigen Vorbehalt ausführt.
Alle Vereinbarungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, sind über diese AGB hinaus mindestens in Textform (z.B. E-Mail, Fax) zu vereinbaren.
Sofern Systemservice Schad in seinen Angeboten auf veröffentlichte Preis- oder Leistungsverzeichnisse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers verweist, gelten diese ebenfalls als Vertragsbestandteil.

2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

2.1 Die elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote von Systemservice Schad stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.
Die verbindliche Bestellung des Kunden ist mindestens in Textform (z.B. E-Mail, Fax) gegenüber Systemservice Schad abzugeben. Systemservice Schad behält sich im Einzelfall (z.B. bei wiederkehrender Geschäftsbeziehung) vor, verbindliche Bestellungen auch telefonisch entgegenzunehmen.
Systemservice Schad kann die verbindliche Bestellung des Kunden innerhalb von zwei Wochen annehmen (Auftragsbestätigung). Die Annahmeerklärung erfolgt mindestens in Textform (z.B. E-Mail, Fax) oder durch Lieferung der Ware.
Sofern sich in dem Zeitraum zwischen Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung die Rahmenbedingungen des Angebotes (insbesondere Änderungen des Wechselkurses, Preiserhöhungen des Herstellers) ändern, behält sich Systemservice Schad die Modifikation des Angebotes vor. Der Kunde wird hierauf in geeigneter Weise hingewiesen und wird um Bestätigung gebeten. Bleibt die Bestätigung aus, behält sich Systemservice Schad vor den ursprünglich getroffenen Vertrag entschädigungslos zu kündigen.
Alle Angebote und Aufträge stehen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden, sowie der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von Systemservice Schad. Sofern nach Abschluss des Vertrages eine Erhöhung der Kosten eintreten sollte (insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Preissteigerungen des Herstellers oder Wechselkursschwankungen), behält sich Systemservice Schad eine entsprechende Preisanpassung vor. Der Kunde wird hierauf in geeigneter Weise hingewiesen und um Bestätigung gebeten. Auf Verlangen des Kunden, wird Systemservice Schad dem Kunden die Kostenerhöhung nachweisen. Bleibt die Bestätigung aus, behält sich Systemservice Schad vor den ursprünglich getroffenen Vertrag entschädigungslos zu kündigen.
Bestellt der Kunde aufgrund eines Angebotes von Systemservice Schad nach Ablauf der im Angebot genannten Annahmefrist, ist Systemservice Schad an die dort genannten Preise und Bedingungen nicht gebunden. Systemservice Schad wird dem Kunden ein neues Angebot mit den dann gültigen Preisen und Bedingungen zu kommen lassen. Der Vertragsschluss richtet sich dann nach den vorstehenden Absätzen 1 bis 6.
Maßgeblich für die Beschaffenheit bestellter Ware ist stets die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Daten und – sofern vorhanden – die vom Hersteller zur Verfügung gestellten oder öffentlich zugänglichen Produktinformationen.

3. Änderung des Leistungsinhaltes

3.1 Änderungen und Modifikationen am Inhalt einer Bestellung sind nach Vertragsschluss (Annahme oder Lieferung durch Systemservice Schad) nur mit ausdrücklicher Zustimmung in Textform (z.B. E-Mail, Fax) durch Systemservice Schad möglich.

Stimmt Systemservice Schad auf Veranlassung des Kunden einer Änderung oder Modifikation der Bestellung zu, verpflichtet sich der Kunde die hierfür entstehenden Kosten zu tragen und Systemservice Schad gegenüber Dritten freizustellen. Vorstehendes gilt insbesondere für Arbeitskosten, Materialkosten, Aufwendungen, die durch die Änderung oder Modifikation entstehen und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

4. Lieferfristen

4.1 Dem Kunden wird – soweit möglich – ein Liefertermin angekündigt. Alle dem Kunden mitgeteilten Liefertermine stehen unter folgenden Vorbehalten:
Klärung aller für die vertragliche zu erbringende Leistung notwendigen technischen und rechtlichen Fragen.
Ordnungsgemäße und rechtzeitige Selbstbelieferung von Systemservice Schad.
Vorübergehende, von Systemservice Schad nicht zu vertretende Leistungshindernisse, verlängern die Lieferfrist um den Zeitraum, für den das Leistungshindernis vorliegt.
Lieferverzögerungen sind von Systemservice Schad auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten, sofern diese beispielsweise aufgrund höherer Gewalt, infolge einer veränderten behördlichen Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen oder Arbeitskämpfen beruhen. Dies gilt auch, wenn vorgenannte Gründe bei Zulieferern von Systemservice Schad eintreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Systemservice Schad beruht.

4.2 Im Falle höherer Gewalt oder sonstige, die Lieferung störenden Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben und die nach Vertragsabschluß eintreten, kann Systemservice Schad, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten.

5. Versand und Gefahrübergang

5.1 Der Versand der Ware erfolgt ab Lager von Systemservice Schad oder bei Direktlieferung ab Lager des Herstellers oder direkt auf elektronischem Weg.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald Systemservice Schad oder ein Zulieferer von Systemservice Schad oder ein von Systemservice Schad beauftragter Dritter die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Unter Kaufleuten gilt unter Beachtung von § 10 die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Kunde die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, wenn Systemservice Schad einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Hat der Kunde die Umstände einer Verzögerung der Lieferung zu vertreten, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5.2 Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eintreffen in unserem Geschäftssitz.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von Systemservice Schad berechnet. Alle Preise verstehen sich ab Lager zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackungs- und Versandkosten, sofern diese anfallen.
Der vereinbarte Preis ist sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Systemservice Schad berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu erheben. Ferner werden sämtliche Forderungen von Systemservice Schad gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig.
Systemservice Schad behält sich vor für jede Lieferung einen angemessenen Vorschuss zu vereinbaren.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Systemservice Schad behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an Systemservice Schad im Voraus ab, und Systemservice Schad nimmt diese Abtretung an. Systemservice Schad ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen, wenn der Besteller gegenüber Systemservice Schad in Zahlungsverzug gerät. Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden bearbeitet oder weiterverarbeitet, erfolgt dies für Systemservice Schad. Systemservice Schad erwirbt in Höhe des bei der Bearbeitung oder Weiterverarbeitung entstehenden Marktwertes der Vorbehaltsware Eigentum an der bearbeiteten oder weiterverarbeiteten Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwirbt Systemservice Schad entsprechendes Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, Systemservice Schad darf Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dem Kunden ist es unabhängig von vorstehendem untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Der Kunde ist verpflichtet, Systemservice Schad unverzüglich unter Übergabe aller notwendigen Informationen und Dokumente zur Intervention gegen eine Verfügung Dritter (insbesondere Pfändungen, Abtretungen) von einer Verfügung durch Dritte zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als an Systemservice Schad abgetreten. Alle Eigentumsvorbehalte gelten auch für Leihstellungen und Testinstallationen.
Nimmt Systemservice Schad Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt war oder verlangt Systemservice Schad die Herausgabe der Vorbehaltsware, steht dieses nicht einem Rücktritt vom Vertrag gleich.

8. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

8.1 Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Systemservice Schad gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist und für den in den Produktbeschreibungen der Hersteller beschriebenen Einsatz geeignet ist.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. Systemservice Schad übernimmt deshalb die Gewährleistung für Softwareprogramme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung der Hersteller grundsätzlich brauchbar sind. Die Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen und die beabsichtigten Ergebnisse tragen sowie die Auswahl, die Installation und die Nutzung der Programme liegt ausschließlich beim Kunden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur Angaben und Produktbeschreibungen, die Bestandteil des Vertrags geworden sind; für öffentliche Äußerungen Dritter oder sonstige Werbeaussagen Dritter übernimmt Systemservice Schad keine Haftung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leistet Systemservice Schad gegenüber Unternehmern zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch Systemservice Schad, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden und zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt haben oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), im Rahmen eines Garantieversprechens, sofern vereinbart und soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen befinden sich jeweils beim Produkt oder auf besonderen Informationsseiten von Systemservice Schad.
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen Systemservice Schad innerhalb von 4 Tagen ab Ablieferung oder, soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntniserlangung in Textform angezeigt werden. Unterbleibt eine solche Anzeige, sind etwaige Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Kunden oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Der Kunde trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. Systemservice Schad ist berechtigt, für derartige Rücksendungen entweder eine Kostenpauschale von Euro 100,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.

8.2 Die Abwicklung von nicht oder unzureichend beschriebenen Garantieansprüchen oder von unberechtigten Garantieansprüchen erfolgt zu den üblichen von uns hierfür festgelegten Kostenpauschalen.

9. Haftung

9.1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch Systemservice Schad, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet Systemservice Schad stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von Systemservice Schad, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden. Systemservice Schad haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten.
Systemservice Schad haftet nicht dafür, dass die Vertragsprodukte keine Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Systemservice Schad von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobene Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ansprüche des Bestellers aufgrund von Systemservice Schad zu vertretender Unmöglichkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie etwaige Ansprüche nach den §§478, 479 BGB bleiben unberührt.

10. Software und Literatur

10.1 Systemservice Schad macht darauf aufmerksam, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hardware und Computerprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Die Verantwortung hierfür liegt in der Hand des Herstellers. Systemservice Schad übernimmt hierfür keine Haftung.

11. Kündigung

11.1 Sofern eine Kündigungsfrist vereinbart ist, können beide Seiten das Vertragsverhältnis innerhalb der vereinbarten Frist oder aufgrund des vereinbarten Grundes kündigen. Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Für Systemservice Schad sind wichtige Gründe insbesondere dauernder oder anhaltender Zahlungsverzug, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder wenn eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Kunden eintritt, die nicht die Gewähr für eine vollständige und pünktliche Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gibt. Die Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung durch den Kunden, indiziert vorgenannte Verschlechterung.
Jede Erklärung der Kündigung aus wichtigem Grund bedarf mindestens der Textform.

12.Datenschutz

12.1 Systemservice Schad ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO zu verarbeiten.

13. Export- /Importbestimmungen, Anti-Korruption

13.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von Systemservice Schad gelieferten Waren Export- bzw. Importbestimmungen unterliegen können. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Bestimmungen jederzeit in eigener Verantwortung nachzukommen. Informationen hierfür kann der Kunde beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230 erhalten. Die von Systemservice Schad gelieferten Waren und Produkte werden unter den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Verordnungen und Gesetzen (insbesondere AWG, AWV, EG Dual-Use Verordnung sowie der US Ausfuhrbestimmungen) verkauft und geliefert. Die von Systemservice Schad gelieferten Waren und Produkte sind zur ausschließlichen Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.
Wird vom Kunden eine Wiederausfuhr der Waren und Produkte beabsichtigt, verpflichtet er sich alle relevanten Verordnungen und Gesetzte einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Gesetzte und Verordnungen der USA, der EU und der Bundesrepublik Deutschland. Die Feststellung der geltenden Verordnungen und Gesetze obliegt dem Kunden. Die Wiederausfuhr von Waren und Produkten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt.
Dem Kunden obliegt es in eigener Verantwortung die notwendigen Genehmigungen zur Wiederausfuhr zu beschaffen. Systemservice Schad ist hierfür nicht auskunftspflichtig und trägt keine Kosten.
Jede Weiterlieferung von Produkten durch den Besteller an Dritte, mit und ohne Kenntnis von Systemservice Schad, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Produkte direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B.: ”Entity List”, ”Denied Persons List”, ”Specifically Designated Nationals and Blocked Persons”) stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt, Produkte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.
Es ist dem Kunden untersagt, einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil für diesen oder seinen unmittelbaren Angehörigen als Gegenleistung dafür anzubieten, zu versprechen oder dafür zu gewähren, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, die den Kunden oder Systemservice Schad bei der Lieferung von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzugt.
Sofern Systemservice Schad von Dritten wegen Verstößen gegen vorgenannte Bestimmungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde Systemservice Schad von allen Kosten frei, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme stehen. Diese Freistellung gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im In- und Ausland.

14.Sonstiges

14.1 Der Kunde muss damit rechnen, dass verschiedene von uns gelieferte Waren nicht miteinander kompatibel sind, es sei denn, der Käufer hat mehrere Produkte für uns erkennbar eingekauft, um sie zusammen zu nutzen.

14.2 Verbindliche Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden beabsichtigten Zweck einsetzbar oder ob die Ware mit fremden Zusatzgeräten oder fremden Programmen nutzbar ist, bedürfen des Abschlusses eines schriftlich abzuschließenden Beratungsvertrages gegen besonderes Entgelt. Als Hardware-Lieferant bieten wir keine Beratung dafür an, welche Software auf den von uns vertriebenen Produkten einsetzbar ist.

14.3 Als Restposten gekennzeichnete Ware kann gebraucht oder build-out sein. Das mitgelieferte Zubehör wird in diesen Fällen extra mit aufgelistet. Die Garantiefrist wird in diesem Fall bei jedem Artikel extra ausgewiesen.

15. Widerrufsbelehrung

15.1 Verbraucher im Sinne des FernAbsG können ihre Bestellung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Lieferung widerrufen. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten und sollte entweder schriftlich per Brief oder Fax (oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Bei schriftlich erklärtem Widerruf genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die Firma Systemservice Schad. Nach Eingang des Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten, nachdem die Ware zurückgesendet wurde. Bei Widerruf durch Rücksendung der Ware genügt zur Fristwahrung die Aufgabe zur Post oder Übergabe an einen anderen Spediteur. Bei nicht vollständiger Rücksendung sind wir berechtigt Ihnen die fehlenden Komponenten in Rechnung zu stellen. Bei Gebrauchsspuren die einen Weiterverkauf als Neuware unmöglich machen, werden wir von dem Recht der Wertminderung gebrauch machen. Nach der gesetzlichen Regelung § 3 Abs. 2 Fernabsatzgesetz besteht kein Widerrufsrecht: – bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind; – bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. – bei Kaufverträgen, die durch Auktionen / Versteigerungen ( § 156 BGB ) geschlossen wurden.

15.2 Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

16.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Pößneck. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Pößneck. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention. Sollte eine der in diesen AGBs enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Systemservice Schad Stand 01.01.2024

Kontakt QR scanfähig für mobile Endgeräte

Kontaktieren Sie uns gern